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   BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08   

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https://dejure.org/2008,3801
BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08 (https://dejure.org/2008,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08 (https://dejure.org/2008,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 1 BvR 1813/08 (https://dejure.org/2008,3801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Sorgerechtsverfahren; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle einer Versäumung der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtsprechung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe in einem familiengerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechte von Prozesskostenhilfeberechtigten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt erneut die Rechte von Prozesskostenhilfeberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 444
  • NZS 2009, 322
  • FamRZ 2009, 191
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Da in der Verfassungsbeschwerdeschrift die angegriffenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts nicht in einer Weise wiedergegeben sind, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht, war zur hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde die Vorlage von Ablichtungen der Entscheidungen erforderlich (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Da in der Verfassungsbeschwerdeschrift die angegriffenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts nicht in einer Weise wiedergegeben sind, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht, war zur hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde die Vorlage von Ablichtungen der Entscheidungen erforderlich (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Nachdem das Oberlandesgericht seine Entscheidung nicht auf die fehlende Erfolgsaussicht der vom Beschwerdeführer beabsichtigten Rechtsverfolgung gestützt hat, ist diese zugunsten des Beschwerdeführers für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu unterstellen, zumal keine Anhaltspunkte dafür bestehen anzunehmen, dass diese Rechtsverfolgung im Falle einer Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht im Ergebnis keinen Erfolg hätte (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ff.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726, und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2001 - 1 BvR 1030/00 -, NJW 2001, S. 1565).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726, und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2001 - 1 BvR 1030/00 -, NJW 2001, S. 1565).
  • BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08
    Das Bundesverfassungsgericht kann folglich nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, FamRZ 2008, S. 1403).
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 43/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Anwendbarkeit der

    Dies gilt auch dann, wenn andere Beförderungsalternativen (zB Telefax, elektronische Übermittlung) zur Verfügung stehen (stRspr; vgl BVerfG vom 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08 - NZS 2009, 322 = juris RdNr 16; BSG vom 14.3.2013 - B 13 R 188/12 B - SozR 4-1500 § 63 Nr. 3 RdNr 19; BSG vom 27.11.2018 - B 2 U 17/18 B - juris RdNr 9; BGH vom 19.11.2020 - V ZB 49/20 - juris RdNr 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 67 RdNr 6a, jeweils mwN) .
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    Das Erfordernis einer "vernünftigen" Abwägung der Verfahrensaussichten ist auch mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zwischen Bemittelten und Unbemittelten vereinbar (vgl. etwa BVerfG vom 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08, FamRZ 2009, 191, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 188/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dies gilt auch dann, wenn andere Beförderungsalternativen (zB Telegramm, Telefax) zur Verfügung stehen (s zusammenfassend zB die Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 29.12.1994, NJW 1995, 1210, vom 28.3.1994, NJW 1994, 1854 sowie vom 26.11.2008, NZS 2009, 322; jeweils mwN) .
  • OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11

    Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung

    Eine Versagung der Verfahrenskostenhilfe mit dieser Begründung verstößt nicht gegen den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gem. Art. 3 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 3 Grundgesetz, da derjenige, der die Verfahrenskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, nur demjenigen "Bemittelten" gleichgestellt werden muss, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG FamRZ 2009, 191).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2012 - 6 WF 358/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit eines

    Denn derjenige, der die Verfahrenskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, muss nur demjenigen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Verfahrensaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 191; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 144).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 36/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Antrag auf

    Hierbei ist der Zweck der Verfahrenskostenhilfe im Blick zu behalten, der eben nicht darauf gerichtet ist, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die der nichtbedürftige Beteiligte bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde, sondern der Gewährung von Rechtsschutzgleichheit zwischen Bemittelten und Unbemittelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08 - FamRZ 2009, 191, zit. nach juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2019 - 18 WF 5/19 - zit. nach juris Rn. 11; Beschluss vom 22.2.2017 - 18 WF 32/17 - NZFam 2017, 863 zit. nach juris Rn. 7; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 114 Rn. 30f und § 76 FamFG Rn. 23 j.m.w.N).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2010 - 10 Ta 152/10

    Prozesskostenhilfe - Keine Erfolgsaussichten - Aktivlegitimation

    Der Unbemittelte muss nur demjenigen Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. unter vielen: BVerfG Beschluss vom 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2013 - L 2 SF 3790/12
    Mutwilligkeit sei anzunehmen, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für Kosten selbst aufkommen müsse, diesen Prozess nicht führen würde (mit Hinweis auf Beschluss des BVerfG vom 26. November 2008 - 1 BvR 1813/08, NZS 2009, 322).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 13 AS 52/13
    Nach § 114 ZPO mutwillig erscheint eine Rechtsverfolgung, wenn ein verständiger und vernünftiger anderer Beteiligter, der für die Kosten selbst aufkommen muss, diesen Prozess nicht führen würde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. November 2008, 1 BvR 1813/08, NZS 2009, 322; BSG, Urteil vom 23. April 2007- B 10 KG 6/06 B; BGH, Urteil vom 6. Juli 2010, VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2014 - L 7 AL 44/14
    Bereits davor entsprach es höchstrichterlicher Rechtsprechung, von einer Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung abzusehen, wenn ein Beteiligter zum Erreichen seines Prozesszieles einen einfacheren und kostengünstigeren Weg hätte einschlagen können (Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH - und vom 23.04.2007 - B 10 KG 6/06 B - Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2012 - L 11 AS 70/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 13 AS 3/12
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